Eckartschrift 42: Wegmarken der Geschichte Österreichs

Taras Borodajkewycz: Wegmarken der Geschichte Österreichs. Eckartschriften 42, 84 Seiten.

Prof. Dr. Borodajkewycz war Ordinarius für Wirtschaftsgeschichte an der Hochschule für Welthandel in Wien und wurde wegen einiger unglücklicher Äußerungen in einer Vorlesung, die als antisemitisch ausgelegt wurden, in den Ruhestand versetzt. Im Ruhestand arbeitet er aber wissenschaftlich weiter. Er war stets als hervorragender Historiker bekannt. Österreichs größter Historiker der letzten 100 Jahre, Heinrich Ritter von Srbik, bezeichnet ihn als den besten der jüngeren Historiker Österreichs in den dreißiger Jahren dieses Jahrhunderts. Die vorliegenden „Wegmarken der Geschichte Österreichs“ sind deshalb wertvoll, weil sie verhindern, dass ein neues österreichisches Geschichtsbild ohne Berücksichtigung der Wurzeln Österreichs im deutschen Volk entsteht. Hierbei kommen auch Daten in Betracht, die für die Geschichte des Nationalitätenrechts im Donauraum von Bedeutung sind. Es ist zu begrüßen, dass der Autor die ethnische Zugehörigkeit der Österreicher – soweit sie nicht einer nationalen Minderheit angehören – zum deutschen Volk historisch untermauert und Wegmarken setzt, die man nicht verwischen sollte.

Eckartschrift 41: Dichtung und Volksbewusstsein

Wilhelm Pleyer. Dichtung und Volksbewusstsein. Eckartschrift 41, 32 Seiten.

Das Klosterhaus Lippoldsberg, Besitz der Erben von Hans Grimm, hat sich seit Jahrzehnten als bedeutender Treffpunkt volksbewusster Schriftsteller und Künstler erwiesen. Den Geist dieser ungebrochen für unser Volk und für dessen Wiederbesinnung auf seine inneren Werte arbeitenden Gruppe hat Pleyer in seinem Vortrag eingefangen. Weltoffenheit und Selbstbesinnung sprechen aus jeder Zeile.

Eckartschrift 40: München 1938 – Nie Gewesen?

Emil Franzel: München 1938 – Nie Gewesen? Eckartschrift 40, 52 Seiten.

Die Eckartschrift berichtet über die Vorgeschichte des Abkommens, die Folgen einer Nichtigkeitserklärung von Anfang an (ex tunc). Wird ein Vertrag von Anfang an als nichtig, als nicht geschlossen betrachtet, wäre damit nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Zustand wiederhergestellt, wie er unmittelbar vor dem Abschluss des Vertrages bestand. Daraus ergäben sich unabsehbare Folgen, vor allem: a) den Sudetendeutschen würde die deutsche Staatsangehörigkeit ex tunc aberkannt. Sie müssten entweder weiterhin als tschechoslowakische Staatsangehörige angesehen werden oder wären – da dies von Prag abgelehnt wird – staatenlos. b) der von den Sudetendeutschen im deutschen Heer geleistete Wehrdienst könnte von den tschechoslowakischen Gerichten als Landesverrat verfolgt werden. c) die Einführung der deutschen Gesetze in den abgetretenen Gebieten wäre als nicht geschehen anzusehen. Alle Urteile der Gerichte, alle Akte der Verwaltungsbehörden auf Grund dieser Gesetze wären nichtig. Daraus könnten Schadenersatzansprüche des tschechoslowakischen Staates oder einzelner seiner Staatsbürger gegen die Bundesrepublik oder vielleicht sogar gegen jeden einzelnen Richter oder Beamten abgeleitet werden. Die Gültigkeit von Eheschließungen und -scheidungen, von Testamenten, Kaufverträgen usw. könnte in Frage gestellt werden. Allgemeine Rechtsunsicherheit wäre die Folge. d) die Tschechoslowakei könnte gegen die Bundesrepublik wegen Entganges öffentlicher Einnahmen, der Nutzung öffentlicher Einrichtungen Ansprüche stellen, deren Höhe nicht abschätzbar ist.

Das Abkommen wurde übrigens von allen Mächten, einschließlich der Sowjetunion, anerkannt; es wurde von der Tschechoslowakei erfüllt, sie hat nicht nur beim vertragsmäßigen Vollzug mitgewirkt, sondern auch am 20.11.1938 mit dem Deutschen Reich einen Vertrag über die Staatsangehörigkeit der Sudetendeutschen abgeschlossen und ihn in verfassungs­mäßig einwandfreier Weise ratifiziert. Es ist völkerrechtlich untragbar, ein erfülltes Abkommen als von Anfang an null und nichtig zu bezeichnen.

Eckartschrift 39: Ödenburg, das verlorene Herz des Burgenlandes

Ludwig Pfleger: Ödenburg, das verlorene Herz des Burgenlandes. Eckartschriften 39, 102 Seiten.

1971 wurde in Österreich die 50. Wiederkehr der Zugehörigkeit des Burgenlandes zu Österreich gefeiert. Dieses jüngste Bundesland Österreichs ist ältester deutscher Siedlungsboden und zugleich das einzige deutsche Gebiet, das nach dem Ersten Weltkrieg mit dem Mutterland staatlich vereint werden konnte und nach der Katastrophe des Zweiten Weltkrieges mit Österreich vereint blieb. Unglücklicherweise fiel die natürliche Landeshauptstadt Ödenburg, die im Friedensvertrag von St. Germain Österreich bereits zugesprochen und von Ungarn im Vertrag von Trianon abgetreten war, als Ergebnis einer politischen Intrige und einer verfälschten Abstimmung an Ungarn.

Die Entwicklung dieses heute östlichsten deutschen Grenzlandes und seiner natürlichen Hauptstadt Ödenburg, der erbitterte Kampf um die Landnahme dieses der Republik Österreich zugesprochenen Gebietes und das Schicksal der Deutschen in den bei Ungarn verbliebenen westungarischen Grenzkomitaten behandelt die Eckartschrift bis in die 1970er Jahre.

Eckartschrift 38: Wer über den Brenner fährt

Karl Springenschmid: Wer über den Brenner fährt. Eckartschriften 38, 53 Seiten.

Die Eckartschrift gibt eine Darstellung und Hinweise auf die Vielfalt der Südtiroler Haupt- und Seitentäler, die alten Städte, Märkte, Dörfer und Weiler gelenkt, die dem Erholungssuchenden wie dem Wanderer und Bergsteiger eine schier unerschöpfliche Fülle von Möglichkeiten bieten. Besonders aufschlussreich ist auch der Anhang mit den geschichtlichen und geographischen Hinweisen für den Aufenthalt in Südtirol. Die Schrift ist jetzt zur Reisezeit besonders empfehlenswert.